Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Klare Bedingungen für eine verlässliche Zusammenarbeit.
Diese AGB regeln die grundlegenden Bedingungen für vereinbarte Leistungen der OSAJ GmbH.Anbieter und Vertragspartner
01 / Anbieter85764 Oberschleißheim
Deutschland
Geltungsbereich
02 / GeltungDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der OSAJ GmbH und ihren Auftraggebern, soweit sie im jeweiligen Angebot, Vertrag oder im Rahmen der Vertragsanbahnung wirksam einbezogen werden.
Die Leistungen der OSAJ GmbH können insbesondere Immobilienverwaltung, technische und kaufmännische Objektbetreuung, Vermietung, Verpachtung, Verkauf, Projektentwicklung sowie Bauträgerleistungen umfassen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die OSAJ GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Angebote und Vertragsschluss
03 / VertragAngebote der OSAJ GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der OSAJ GmbH annimmt oder die OSAJ GmbH die Annahme des Auftrags schriftlich bestätigt.
Art, Umfang, Termine und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder dem individuell geschlossenen Vertrag.
Leistungsumfang
04 / LeistungenDie OSAJ GmbH erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Inhalte.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, Änderungen, Erweiterungen oder Sonderwünsche sind gesondert zu beauftragen und können gesondert vergütet werden.
- Immobilienverwaltung: kaufmännische, technische oder organisatorische Betreuung nach Vereinbarung
- Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Wohnungen, Häusern und sonstigen Immobilien nach Vereinbarung
- Bauträgerleistungen: Projektentwicklung, Koordination und Realisierung im vertraglich vereinbarten Rahmen
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
05 / MitwirkungDer Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Entscheidungen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten der OSAJ GmbH.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Informationen, Unterlagen oder Inhalte richtig, vollständig und rechtlich zulässig sind.
Termine und Fristen
06 / TermineTermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls gelten Termine als voraussichtliche Planungs- oder Ausführungszeiten.
Verschieben sich Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung, höherer Gewalt, behördlicher Anforderungen oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs der OSAJ GmbH, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Preise, Vergütung und Zahlung
07 / VergütungDie Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Zusatzleistungen
08 / ÄnderungenÄnderungswünsche, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Abstimmung.
Die OSAJ GmbH ist berechtigt, für solche Zusatzleistungen ein gesondertes Angebot zu erstellen oder den zusätzlichen Aufwand angemessen zu berechnen.
Stornierung und Rücktritt
09 / StornierungStornierungen, Verschiebungen oder Rücktritte richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen können in Rechnung gestellt werden.
Bei projektbezogenen Leistungen können externe Kosten, Dienstleister, Genehmigungen, Reservierungen oder bereits gebundene Ressourcen zu gesonderten Stornokosten führen, sofern diese im konkreten Auftrag angefallen sind.
Abnahme und Beanstandungen
10 / AbnahmeSoweit eine Abnahme rechtlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung zu prüfen.
Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind der OSAJ GmbH innerhalb angemessener Frist mitzuteilen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Haftung
11 / HaftungDie OSAJ GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die OSAJ GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Externe Dienstleister und Genehmigungen
12 / DritteSoweit für die Leistungserbringung externe Dienstleister, Behörden, Genehmigungen, Betreiber, Vermieter oder sonstige Dritte eingebunden werden, gelten deren Vorgaben und Bedingungen zusätzlich, soweit sie für die jeweilige Leistung erforderlich sind.
Behördliche Genehmigungen, Freigaben oder externe Zusagen können nur geschuldet sein, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Nutzungsrechte und Unterlagen
13 / NutzungKonzepte, Planungen, Unterlagen, Präsentationen und sonstige Arbeitsergebnisse der OSAJ GmbH dürfen nur im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden.
Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Nutzung für andere Projekte ist nur mit vorheriger Zustimmung der OSAJ GmbH zulässig, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
Vertraulichkeit
14 / VertraulichkeitDie Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht zulässig, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
Verbraucherhinweise
15 / VerbraucherSoweit im Einzelfall Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geschlossen werden, gelten die hierfür zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
Erforderliche Verbraucherinformationen, insbesondere zu einem etwaigen Widerrufsrecht, werden im jeweiligen Einzelfall gesondert bereitgestellt, sofern ein solches gesetzlich besteht.
Schlussbestimmungen
16 / AbschlussEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der OSAJ GmbH.
OSAJ / AGB