AGB OSAJ GmbH.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Bedingungen für Leistungen der OSAJ GmbH in den Bereichen Motorsport-Events, Immobilienverwaltung und Bauträgerleistungen, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden.
1. Anbieter und Vertragspartner
85764 Oberschleißheim
Deutschland
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der OSAJ GmbH und ihren Auftraggebern, soweit sie im jeweiligen Angebot, Vertrag oder im Rahmen der Vertragsanbahnung wirksam einbezogen werden.
Die Leistungen der OSAJ GmbH können insbesondere Motorsport-Events, Fahrerlebnisse, Corporate Hospitality, Immobilienverwaltung, technische und kaufmännische Objektbetreuung, Projektentwicklung sowie Bauträgerleistungen umfassen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die OSAJ GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote der OSAJ GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der OSAJ GmbH annimmt oder die OSAJ GmbH die Annahme des Auftrags schriftlich bestätigt.
Art, Umfang, Termine und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder dem individuell geschlossenen Vertrag.
4. Leistungsumfang
Die OSAJ GmbH erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Inhalte. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, Änderungen, Erweiterungen oder Sonderwünsche sind gesondert zu beauftragen und können gesondert vergütet werden.
- Motorsport-Events: Planung, Organisation und Durchführung nach individueller Absprache
- Immobilienverwaltung: kaufmännische, technische oder organisatorische Betreuung nach Vereinbarung
- Bauträgerleistungen: Projektentwicklung, Koordination und Realisierung im vereinbarten Rahmen
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Entscheidungen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten der OSAJ GmbH.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Informationen, Unterlagen oder Inhalte richtig, vollständig und rechtlich zulässig sind.
6. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls gelten Termine als voraussichtliche Planungs- oder Ausführungszeiten.
Verschieben sich Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung, höherer Gewalt, behördlicher Anforderungen oder sonstiger Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der OSAJ GmbH liegen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
7. Preise, Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungswünsche, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Abstimmung. Die OSAJ GmbH ist berechtigt, für solche Zusatzleistungen ein gesondertes Angebot zu erstellen oder den zusätzlichen Aufwand angemessen zu berechnen.
9. Stornierung und Rücktritt
Stornierungen, Verschiebungen oder Rücktritte richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen können in Rechnung gestellt werden.
Bei Veranstaltungen oder projektbezogenen Leistungen können externe Kosten, Dienstleister, Genehmigungen, Reservierungen oder bereits gebundene Ressourcen zu gesonderten Stornokosten führen, sofern diese im konkreten Auftrag angefallen sind.
10. Abnahme und Beanstandungen
Soweit eine Abnahme rechtlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind der OSAJ GmbH innerhalb angemessener Frist mitzuteilen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
11. Haftung
Die OSAJ GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die OSAJ GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
12. Externe Dienstleister und Genehmigungen
Soweit für die Leistungserbringung externe Dienstleister, Behörden, Genehmigungen, Betreiber, Vermieter, Veranstaltungsorte oder sonstige Dritte eingebunden werden, gelten deren Vorgaben und Bedingungen zusätzlich, soweit sie für die jeweilige Leistung erforderlich sind.
Behördliche Genehmigungen, Freigaben oder externe Zusagen können nur geschuldet sein, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
13. Nutzungsrechte und Unterlagen
Konzepte, Planungen, Unterlagen, Präsentationen und sonstige Arbeitsergebnisse der OSAJ GmbH dürfen nur im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Nutzung für andere Projekte ist nur mit vorheriger Zustimmung der OSAJ GmbH zulässig, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
15. Verbraucherhinweise
Soweit im Einzelfall Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geschlossen werden, gelten die hierfür zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Erforderliche Verbraucherinformationen, insbesondere zu einem etwaigen Widerrufsrecht, werden im jeweiligen Einzelfall gesondert bereitgestellt, sofern ein solches gesetzlich besteht.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 2026. Diese AGB sind als allgemeiner Website- und Vertragsrahmen formuliert. Für konkrete Einzelverträge, insbesondere im Bereich Bauträgerleistungen, Immobilienverwaltung und Motorsport-Events, sollten individuelle Vertragsunterlagen verwendet und rechtlich geprüft werden.